Thüringische Landeszeitung: Das Urteil zum ZDF-Staatsvertrag ist überfällig!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: TV News


Weimar (ots) - Das Karlsruher Urteil zum Einfluss der Politiker auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist überfällig.

Nicht, dass die Richter schon früher so hätten entscheiden können.

Vielmehr, weil viele Politiker in Deutschland die Staatsnähe der öffentlich-rechtlichen Sender nicht als Problem erkannt hatten.

Sie haben die Posten in den Aufsichts- und Verwaltungsräten gerne angenommen und Aufwandsentschädigungen kassiert.

Nicht wenige versuchten zudem Einfluss auf die Inhalte und die leitenden Personen in den Sendern auszuüben - und dies gilt über Parteigrenzen hinweg.

Das Karlsruher Urteil bietet jetzt die Möglichkeit, grundsätzlich über die Rolle von Aufsichts- und Verwaltungsräten der Sender nachzudenken. Denn selbst, wenn die Zahl der Politiker reduziert wird, so bleibt das Gremium politisch.

Zwar legten die obersten Richter fest, dass die "staatsfernen" Vertreter aus den gesellschaftlichen Gruppen keine Parlamentarier oder hochrangige Vertreter aus Parteien oder Regierungen sein dürfen.

Am Ende haben aber die meisten Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgebern, Kirchen und anderen Verbänden ebenso parteipolitische Präferenzen.

Neue Regelungen gehören auf den Tisch. Was für das ZDF gilt, gilt ebenso für den MDR und die anderen öffentlich-rechtlichen Sender.

Die Politik ist gefordert, ihren eigenen Einfluss zurückzufahren. Die Richter haben den Weg dafür aufgezeigt.

Mit etwas Mut ist mehr drin.

Pressekontakt:

Thüringische Landeszeitung
Chef vom Dienst
Norbert Block
Telefon: 03643 206 420
Fax: 03643 206 422
cvd@tlz.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/110133/2697014/thueringische-landeszeitung-kommentar-das-urteil-zum-zdf-staatsvertrag-ist-ueberfaellig von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Weimar (ots) - Das Karlsruher Urteil zum Einfluss der Politiker auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist überfällig.

Nicht, dass die Richter schon früher so hätten entscheiden können.

Vielmehr, weil viele Politiker in Deutschland die Staatsnähe der öffentlich-rechtlichen Sender nicht als Problem erkannt hatten.

Sie haben die Posten in den Aufsichts- und Verwaltungsräten gerne angenommen und Aufwandsentschädigungen kassiert.

Nicht wenige versuchten zudem Einfluss auf die Inhalte und die leitenden Personen in den Sendern auszuüben - und dies gilt über Parteigrenzen hinweg.

Das Karlsruher Urteil bietet jetzt die Möglichkeit, grundsätzlich über die Rolle von Aufsichts- und Verwaltungsräten der Sender nachzudenken. Denn selbst, wenn die Zahl der Politiker reduziert wird, so bleibt das Gremium politisch.

Zwar legten die obersten Richter fest, dass die "staatsfernen" Vertreter aus den gesellschaftlichen Gruppen keine Parlamentarier oder hochrangige Vertreter aus Parteien oder Regierungen sein dürfen.

Am Ende haben aber die meisten Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgebern, Kirchen und anderen Verbänden ebenso parteipolitische Präferenzen.

Neue Regelungen gehören auf den Tisch. Was für das ZDF gilt, gilt ebenso für den MDR und die anderen öffentlich-rechtlichen Sender.

Die Politik ist gefordert, ihren eigenen Einfluss zurückzufahren. Die Richter haben den Weg dafür aufgezeigt.

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