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Aaron1
Nicht registriert
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am 21. 7. 2018 um 08:11 |
Das Bundesverfassungsgericht hält den Rundfunkbeitrag für gerechtfertigt.
Die Begründung lässt erstaunen, man hat den Eindruck als hätte man sie schon mal gehört.
Warum auch nicht denn derjenige der damals 2013 die Grundlage für den Rundfunkbeitrag schriftlich formulierte, Herr Paul Kirchhof, ist der Bruder des Verfassungsrichters Ferdinand Kirchhof.
Und warum sollte der sich eine neue Begründung ausdenken.
https://www.journalistenwatch.com/2018/07/19/gez-urteil-verfassungsrichter/ |
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DaveD
Nicht registriert
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am 6. 8. 2018 um 14:02 |
In wessen Hand befindet sich das Land eigentlich?
Ein kluger Mann sagte mal; Was ist der Unterschied zwischen einer Demokratie und einer Monarchie?
Monarchien hat es in der Geschichte schon gegeben!
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Otto76
Nicht registriert
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am 22. 8. 2018 um 06:32 |
Es ist noch nicht das letzte Wort zum Thema gesprochen.
Jetzt soll es vor den Europäischen Gerichtshofs kommen.
Und wenn man sich den europäischen Gleichbehandlungsgrundsatz ansehe haben die Rundfunkbeitragsgegner gute Chancen das dieses alte Nazigesetz endlich gekippt wird.
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